Schutzgebiete im Schönbuch

Fast der gesamte Naturpark Schönbuch ist als Landschaftsschutzgebiet erfasst.

Darüber hinaus gibt es im Naturpark eine Reihe von Schutzgebieten nach dem Wald- und dem Naturschutzgesetz des Landes Baden - Württemberg. Es sind dies Naturschutzgebiete, Waldschutzgebiete (Bann- und Schonwälder) und auch Naturdenkmale. In diesen meist kleinräumigen abgegrenzten Gebieten gelten ganz im Gegensatz zum Landschaftsschutzgebiet wesentlich strengere Vorgaben bezüglich der weiteren Nutzung.

Im Jahre 2001 wurde der Schönbuch mit angrenzenden Flächen als Teil des europaweiten Netzes "Natura 2000", einem Netz von wichtigen Flächen für den Natur- und Artenschutz, an die Europäische Union gemeldet. Ausschlaggebend für diese Meldung war das Vorkommen seltener Pflanzengesellschaften auf den trockenen und feuchten Standorten und das Vorkommen europaweit seltener Waldgesellschaften. Auch gefährdete Tierarten - wie manche Fledermäuse oder Käfer - führten zur Ausweisung dieses Gebietes.

NATURA 2000

Mit dem europäischen Schutzgebietssystem NATURA 2000 haben sich die Staaten der Europäischen Union die Erhaltung der biologischen Vielfalt in Europa zum Ziel gesetzt. 

Bereits 1992 beschlossen sie mit der FFH-Richtlinie (Flora = Pflanzenwelt, Fauna = Tierwelt, Habitat = Lebensraum) den Aufbau eines Netzes von natürlichen und naturnahen Lebensräumen und von Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, um so das europäische Naturerbe für kommende Generationen zu bewahren.

Hierfür werden ausgewählte Lebensräume von europäischer Bedeutung aus verschiedenen geografischen Regionen miteinander verknüpft. Sie bilden zusammen mit den Gebieten der 1979 erlassenen EU-Vogelschutzrichtlinie das europäische Schutzgebietsverbundsystem NATURA 2000. FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie sind verbindlich umzusetzendes EU-Recht.