Die Naturparkidee

Naturparke sind laut Naturschutzgesetz "...großräumige Gebiete, die als vorbildliche Erholungslandschaften zu entwickeln und zu pflegen sind...". Neben der Erholung sollen auch die Aspekte des Naturschutzes berücksichtigt werden.

Im Gegensatz zum Nationalpark, der in der Vergangenheit eine möglichst geringe menschliche Veränderung erfahren sollte, eignen sich Naturparke aufgrund ihrer landschaftlichen Voraussetzungen besonders für die Erholung, den Naturschutz und die Bewahrung der Kulturlandschaften. Somit repräsentieren sie nicht nur eine Schutzkategorie, sondern auch einen Bereich, in dem Gestaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen vorgenommen werden.

Die offizielle Definition eines Naturparks steht im § 23 des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg.

Die Gestaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen sollen durch vorbildliche, umweltverträgliche und nachhaltige Aktionen, wie beispielsweise Besucherlenkung, Aufbau von Erholungseinrichtungen, Vertragsnaturschutz, Umweltbildung, Öffentlichkeitsarbeit und gezielte Landschaftspflegemaßnahmen umgesetzt werden. Dabei sollen die Belange und Interessen der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Siedlungsentwicklung, Naturschutz und Tourismus aufeinander abgestimmt werden.

Im Jahre 2017 sind in Deutschland insgesamt 139 Großschutzgebiete nach dem Naturschutzrecht ausgewiesen. Mit 16 Nationalparks, 20 Biosphärenreservaten und 103 Naturparks umfassen diese Gebiete mehr als ein Drittel der Fläche Deutschlands.

Sie verbinden den Schutz und die Nutzung von Natur und Landschaft in einer sensiblen Balance zwischen intakter Natur, wirtschaftlichem Wohlergehen und guter Lebensqualität. Damit sind sie Vorbildlandschaften für die Entwicklung ländlicher Regionen insgesamt und bieten die Chance für eine nachhaltige Entwicklung auf immerhin mehr als einem Viertel der Fläche Deutschlands.

Aber auch auf europäischer Ebene spielen die Naturparks eine zukunftsweisende Rolle für den Schutz der Natur, die landschaftsbezogene Erholung und die sinnvolle und langfristige Entwicklung des ländlichen Raums.

Übrigens: 99 % der Fläche des Naturparks Schönbuch ist Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, Vogelschutzgebiet oder Flora-Fauna-Habitat-Gebiet!