Das Naturpark-Gremium

Zur gemeinsamen Erfüllung der Aufgaben wurde ein Naturpark-Gremium gebildet.

Es beschließt über alle grundsätzlichen Angelegenheiten, die mit der Einrichtung des Naturparks Schönbuch verbunden sind und unterstützt die Naturparkverwaltung bei ihrer Arbeit.

Es hat die Aufgabe, bei allen den Naturpark betreffenden Angelegenheiten mitzuwirken. Außerdem soll es seine Funktionen als Mittler zwischen Bevölkerung und Verwaltung ausüben und vor allem durch eine breite Meinungsbildung Ziele und Aufgaben des Naturparks in der Öffentlichkeit verdeutlichen.

Das Naturparkgremium beschließt über alle grundsätzlichen Angelegenheiten, die mit der Einrichtung des Naturparks Schönbuch verbunden sind. Er entscheidet insbesondere über:

a) ein Naturparkprogramm auf der Grundlage eines Naturparkplanes oder vergleichbarer Pläne;

b) die mittelfristigen und die jährlichen Finanzierungs- und Kostenpläne;

c) die Mittelverwendung (§ 7 bleibt unberührt).

Vorsitzende des Naturpark-Gremiums ist die Leiterin der Abteilung Forstdirektion des Regierungspräsidiums Freiburg, Dr. Anja Peck. 

Das Naturpark-Gremium besteht aus 32 Mitgliedern folgender Stellen:

  • Abteilung Forstdirektion des Regierungspräsidiums Freiburg (Vorsitz);
  • Landkreise Böblingen, Esslingen, Reutlingen, Tübingen;
  • je zwei Gemeinden der vorgenannten Landkreise, die mit Teilen ihrer Gemarkung im Naturpark liegen;
  • Regierungspräsidien Tübingen und Stuttgart;
  • Referate 56 – Naturschutz und Landschaftspflege der Regierungspräsidien Tübingen und Stuttgart;
  • Kreisbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege der Landkreise Böblingen und Tübingen;
  • Untere Forstbehörden der Landkreise Tübingen, Böblingen, Reutlingen und Esslingen;
  • ForstBW-Forstbezirk Schönbuch
  • Universität Tübingen;
  • Schwäbischer Albverein e.V.; 
  • Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e.V.;
  • Landesbauernverband Baden-Württemberg;
  • Forstkammer Baden-Württemberg;
  • Regionalverbände Region Stuttgart und Neckar-Alb, 
  • Tourismusverband Baden-Württemberg.