Der Verwaltungsaufbau

Der Naturpark Schönbuch wurde 1972 durch eine Verwaltungsvereinbarung der betroffenen Gemeinden, Kreise und dem Land Baden-Württemberg gegründet. Da die für einen Naturpark in Baden-Württemberg heute gültige Legitimierung, nämlich das Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (§ 23) bei der Gründung des Naturparks 1972 noch nicht existierte, wurde die Trägerschaft des Naturparks Schönbuch vom Land Baden-Württemberg übernommen.

Daneben sind folgende Gebietskörperschaften Mitglieder im Naturpark:

Landkreise:

Böblingen, Esslingen, Reutlingen, Tübingen

Städte und Gemeinden:

Aich, Altdorf, Altenriet, Ammerbuch, Dettenhausen, Gärtringen, Herrenberg, Hildrizhausen, Holzgerlingen, Kirchentellinsfurt, Nufringen, Pliezhausen, Reutlingen, Schlaitdorf, Tübingen, Walddorfhäslach, Waldenbuch und Weil im Schönbuch.

Auszug aus der Verwaltungsvereinbarung zum Naturpark Schönbuch:

§ 4 TRÄGERSCHAFT, GREMIEN, VERWALTUNG 

(1) Träger der mit der Einrichtung des Naturparks verfolgten Aufgaben ist das Land Baden-Württemberg. Die beteiligten kommunalen Körperschaften wirken bei der Erfüllung der Aufgaben mit dem Land zusammen.

(2) Zur gemeinsamen Erfüllung der Aufgaben wird ein Naturpark-Gremium (§ 5) gebildet. Die Geschäfte werden von einer Naturparkverwaltung besorgt.