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Der Verwaltungsaufbau
Der Naturpark Schönbuch wurde 1972 durch eine Verwaltungsvereinbarung der betroffenen Gemeinden, Kreise und dem Land Baden-Württemberg gegründet. Da die für einen Naturpark in Baden-Württemberg heute gültige Legitimierung, nämlich das Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (§ 23) bei der Gründung des Naturparks 1972 noch nicht existierte, wurde die Trägerschaft des Naturparks Schönbuch vom Land Baden-Württemberg übernommen.
Daneben sind folgende Gebietskörperschaften Mitglieder im Naturpark:
Landkreise:
Böblingen, Esslingen, Reutlingen, Tübingen
Städte und Gemeinden:
Aich, Altdorf, Altenriet, Ammerbuch, Dettenhausen, Gärtringen, Herrenberg, Hildrizhausen, Holzgerlingen, Kirchentellinsfurt, Nufringen, Pliezhausen, Reutlingen, Schlaitdorf, Tübingen, Walddorfhäslach, Waldenbuch und Weil im Schönbuch.
Auszug aus der Verwaltungsvereinbarung zum Naturpark Schönbuch:
§ 4 TRÄGERSCHAFT, GREMIEN, VERWALTUNG
(1) Träger der mit der Einrichtung des Naturparks verfolgten Aufgaben ist das Land Baden-Württemberg. Die beteiligten kommunalen Körperschaften wirken bei der Erfüllung der Aufgaben mit dem Land zusammen.
(2) Zur gemeinsamen Erfüllung der Aufgaben wird ein Naturpark-Gremium (§ 5) gebildet. Die Geschäfte werden von einer Naturparkverwaltung besorgt.