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Forstämter im Naturpark Schönbuch
Auf dem rund 156 km² großen Gebiet des Naturparks Schönbuch sind die unten stehenden Forstbehörden für sämtliche Betriebsarbeiten, wie z.B. den Holzeinschlag, die Jagd oder die Wegeinstandsetzung zuständig.
Für 63% der Naturparkfläche (Staatswald) ist der ForstBW Forstbezirk Schönbuch zuständig:
- Forstbezirk Schönbuch (ForstBW): schoenbuch@forstbw.de, Tel. 07157/2734900
Für die restliche Waldfläche (Privat- und Körperschaftswald) sind die unteren Forstbehörden der vier am Naturpark beteiligten Landkreise zuständig:
- untere Forstbehörde Böblingen: forsten@lrabb.de, Tel. 07031/663-1001
- untere Forstbehörde Esslingen: forstamt@lra-es.de, Tel. 0711/3902-41450
- untere Forstbehörde Reutlingen: forstamt@kreis-reutlingen.de, Tel. 07121/480-3210
- untere Forstbehörde Tübingen: forst@kreis-tuebingen.de, Tel. 07071/207-1402