Naturparkförderung

Der Naturpark Schönbuch unterstützt Projekte und Maßnahmen in den Bereichen Landschaftspflege, Öffentlichkeitsarbeit und Entwicklungskonzeptionen, Entwicklung des Erholungswerts und des kulturellen Erbes sowie die Vermarktung regionaler Produkte. Im Rahmen seiner Förderung übernimmt er einen Teil der anfallenden Kosten. Den restlichen Betrag - die sogenannte Kofinanzierung - bestreitet der Projektträger selbst.

Jeder im Naturpark - ob Privatperson, Verein, Unternehmen oder öffentliche Einrichtung - kann ein Projekt beantragen, sofern das geplante Projekt den vorgegebenen Kriterien entspricht. Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Naturparkförderung ist, dass die geplante Maßnahme innerhalb des Naturparkgebietes liegt. Zudem muss sie den Zielsetzungen des Naturparks und insbesondere der Richtlinie des Ministeriums Ländlicher Raum zur Gewährung von Zuwendungen an Naturparke in Baden-Württemberg entsprechen.

Ein bestimmter Mindestbetrag zur Finanzierung wird als Bagatellgrenze vorausgesetzt:
2.500 Euro Zuwendung für juristische Personen des öffentlichen Rechts
500 Euro Zuwendung für natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts.

Hinweise zur Naturparkförderung

Die Naturparkförderung beginnt mit der Einreichung des Förderantrags bei der Naturpark-Geschäftsstelle. Nach einer Prüfung des Antrags erhält der Antragsteller bei Bewilligung einen sogenannten Zuwendungsbescheid. Erst dann darf der Antragsteller mit der Durchführung der Maßnahme beginnen. In begründeten Ausnahmefällen kann ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt werden.

Bitte reichen Sie Ihre Projektideen mit einer ausführlichen Projektbeschreibung frühzeitig bei uns ein. So können wir Sie schon im Vorfeld bezüglich Förderfähigkeit, Bedingungen, Notwendigkeit von weiteren Unterlagen, etc. beraten.

Nach der Umsetzung des Projekts reicht der Projektträger seinen Verwendungsnachweis (Zahlantrag) ein, einschließlich einer detaillierten Kostenaufstellung der durchgeführten Arbeiten. Der Naturpark oder das Regierungspräsidium kontrolliert den Verwendungsnachweis (Zahlantrag) sowie die Maßnahme vor Ort und veranlasst schließlich die Auszahlung der Fördergelder durch das Regierungspräsidium Freiburg.

alle erforderlichen Dokumente für einen Förderantrag finden Sie hier.

Naturpark Schönbuch Förderprojekte (gefördert mit Mittel des Landes und der EU)

2022: 50 Jahre Naturpark Schönbuch Jubiläumsveranstaltung (abgeschlossen)

            verschiedene Druckerzeugnisse (abgeschlossen)

2021:  Projektkoordination 50 Jahre Naturpark Schönbuch (abgeschlossen)

2020:  Beschilderung Mountainbike (abgeschlossen: 31.12.2020)

            Projektkoordination Fortschreibung Naturpark-Plan (abgeschlossen: 31.12.2021)

2019: Projektkoordination Naturpark-Schule (abgeschlossen: 31.10.2022)

            Beschilderung Grundwegenetz Schwäbischer Albverein (abgeschlossen: 31.07.2020)

            Nachfolgeantrag Projektkoordination Besucherleitsystem (abgeschlossen: 31.12.2020)

2017: Projektkoordination Besucherleitsystem (abgeschlossen: 31.12.2019)

            Planungsarbeiten Besucherleitsystem (abgeschlossen: 31.12.2021)

Sonderprogramm des Landes zur Stärkung der biologischen Vielfalt

2023-25: Minijobber; Herstellung von Samentütchen

2022/23: Minijobber; Herstellung von Samentütchen (abgeschlossen)

2020/21: Minijobber (abgeschlossen)