Zielsetzung

Naturparke haben zum Ziel, die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft zu sichern sowie Jahrhunderte lang geprägte Kulturlandschaften zu erhalten. Außerdem sollen sie zu einer vorbildlichen, umwelt-verträglichen und nachhaltigen Entwicklung der Region beitragen. Dafür wurden vom Gesetzgeber für die Naturparke eine Reihe von Aufgaben und Zielen formuliert. 

Als oberstes Gebot werden die Gleichrangigkeit von Naturschutz und Erholung gefordert.

Natur und Landschaft sind das Kapital der Naturparke. Sie bilden die Grundlage für die Erholung der Bevölkerung. Jeder Naturpark repräsentiert eine für sich typische Landschaft mit einem besonderen Erscheinungsbild und besonders schützenswerten Bereichen. 

Die Aufgaben und Ziele des Naturparks Schönbuch lassen sich in den Paragraphen 1 und 2 der Verwaltungsvereinbarung nachlesen.

Auszug aus der Verwaltungsvereinbarung zum Naturpark Schönbuch vom 1. Juli 2006.

§ 1 ZWECK

(1) Der Schönbuch ist als geschlossenes Waldgebiet am Rande des Verdichtungsraumes Mittlerer Neckar von besonderer Bedeutung. Mit der Erklärung zum Naturpark durch Beschluß der Landesregierung vom 21.03.1972 wird dieses Waldgebiet mit seinen Randzonen gesichert und erhalten; es wird damit als natürlicher Erholungsraum und in seinen ökologischen Ausgleichsfunktionen geschützt und zielgerichtet entwickelt. 

(2) Der Begriff Naturpark im vorstehenden Sinn wird nach Inhalt und Umfang durch § 30 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg bestimmt.

§ 2 ZIELE

Mit der Einrichtung des Naturparks und bei seiner Entwicklung sollen insbesondere folgende Ziele verfolgt werden:

a) Erhalt und Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen Boden, Wasser, Klima, Luft sowie der heimischen Pflanzen- und Tierwelt;

b) Erhalt und Entwicklung der durch vielfältige Nutzung geprägten Kulturlandschaft und ihrer Arten - und Biotopvielfalt;

c) Wahrung der Eigenart der Schönbuchlandschaft in ihrer Vielseitigkeit und reichen Gliederung;

d) Erschließung und Ausstattung des Schönbuchs mit landschaftsbezogenen Erholungseinrichtungen;

e) Förderung einer nachhaltigen Regionalentwicklung;

f) Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel, durch eine breite Meinungsbildung Ziele und Aufgaben des Naturparks in der Bevölkerung zu verdeutlichen;

g) Unterstützung der Forschung, besonders im biologisch-ökologischen Bereich, und auf dem Gebiet der Freizeitnutzung. Bereitstellung öffentlicher Fördermittel und Spenden.